Dann können Sie für Ihr Anliegen ein sogenannte Messintention aufgeben und in einem Gottesdienst Priester und Gemeinde bitten für Ihr Anliegen zu beten. Messintentionen können z.B. besondere Familienfeste oder Gedenktage eines Verstorbenen sein. Aufgrund Datenschutzbestimmungen müssen Messintentionen für lebende Person neutral verfasst werden: z.B. für „den schwerkranken Max Mustermann“ schreiben Sie „in bestimmter Meinung Fam. Mustermann“. Die Formulierung „in bestimmter Meinung“ kann für nicht öffentliche Gebetsanliegen verwendet werden. Mit dem Betrag von 2,50 € pro Messintention unterstützen Sie caritative und soziale Projekte.
Gerne dürfen Sie schon Ihre Messintentionen für 2025 aufgeben.