Es soll dazu dienen, Fremdparker vom Parken auf diesen Flächen fernzuhalten. Selbstverständlich dürfen alle gehbehinderten Gemeindemitglieder bzw. Gottesdienstbesucher auch ohne Behindertenparkausweis diese Parkfläche benutzen.
Kirchenvorstand

Es soll dazu dienen, Fremdparker vom Parken auf diesen Flächen fernzuhalten. Selbstverständlich dürfen alle gehbehinderten Gemeindemitglieder bzw. Gottesdienstbesucher auch ohne Behindertenparkausweis diese Parkfläche benutzen.